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Joseph (?) Wehrmann macht sein Testament
am 4. Juli 1877.
"Joseph Wehrmann" ist mit einem Fragezeichen zu versehen. Im ganzen Stammbaum der Wehrmanns gab es keinen Joseph.
Von der Altersstruktur kann es sich hier nur um Johann, Dietrich, Phlilip Wehrmann gehandelt haben *4.8.1817 † 16.2.1883.
Ein weiterer Hinwweis ergibt sich aus Dokument Jahr 1882, dort wird in einer Ergänzung zum Testament von den beiden Erstgenannten gesprochen.
Deutlich wird es auch aus den benannten Kindern
1.meinen Sohn Heinrich *23. 1. 1850 †20.5.1916
2.meinen Sohn Wilhelm *1.6.1852
3.meinen Sohn Carl *1.9.1857 hieß richtig Philipp, August,
Friedrich
4.meinen Sohn Otto *1.10.1860
5.meine Tochter Lina *25.6.1863 †26.12.1878 hieß richtig
Karoline, Amalie, "Lina" war wohl der
Kosename aus der Ableitung von
Karoline und starb bereits mit 15 Jahren.
Aus diesem Dokument gibt es viel Ungereimtheiten aus der Namengebung heraus, selbst der Unterzeichner hat mit "Joseph Wehrmann" unterschrieben. Die Kinder wurden in zwei Fällen falsch dargestellt. Warum? Wir lassen es einmal so stehen.
![]() | Abschrift Mein letzter Wille! Zur Vermeidung von Streitigkeiten die über meinen demnächstigen Nachlaß etwa entstehen könnten, will ich darüber hierdurch letztwillig verfügen, was folgt: §1 Zu meinen alleinigen Erben setze ich hierdurch ein und nenne als solche meine Kinder, als: 1. meinen Sohn Heinrich 2. meinen Sohn Wilhelm Wehr- 3. meinen Sohn Carl mann 4. meinen Sohn Otto 5. meine Tochter Lina §2 Die Erbtheile meiner eingesetzten Erben bestimme ich dergestalt, dass mein älte- ster Sohn meinen gesammten Nachlaß, er bestehe, worin er wolle, allein erben, davon aber als Erbtheil an jedes seiner vier Geschwister neunhundert Mark binnen Jahresfrist auszahlen, einem jeden derselben außerdem ein vollständiges Bett und einen neuen tannenen (1) Koffer geben, sowie auch seiner Schwester Lina noch (1) aus Tannenholz |
![]() | noch ein Praelegat (1) von fünfzig Thalern auszahlen, ihr auch das Sopha geben soll. §3 Selbstverständlich soll mein(e) Sohn Heinrich auch alle auf meinem Nachlaß ruhenden Schulden, sowie auch die Begräbniskosten für mich und meine Frau allein bezahlen und meiner Frau als Leibzucht bis an deren Tod gewähren: 1. Mitwohnung in der Stube par terre 2. zwei Kammern, die eine unten und die andere oben, über dieser belegen. 3. den dritten Theil des Obstes aus dem Garten beim Hause. 4. den dritten Theil des Grabelandes im Garten, 5. alljährlich 8 Thaler Taschengeld in monat- lichen Raten zu 2 M. auszuzahlen. 6. dreißig Ruthen Kartoffelnland gehörig gedüngt und geackert. 7. allwöchentlich ein halbes Pfund Butter, drei Käse und täglich ein halbes Liter süße Milch, 8. jährlich ein fettes Schwein von hun- dert Pfund 9. jährlich zwei Malter Roggen, einen Himpten Weizen und anderthalb Pfund Wolle und (1) Praelegat: Vorausvermächtnis |
![]() | 10. die freie Benutzung der Küche und sämmtlicher Küchengeräthe, sowie des Möblements. §4 Demjenigen meiner eingesetzten Erben der je noch etwa vor mir versterben sollte, substituire ich hierdurch zunächst dessen Kinder, eventuell dessen miteinge- setzten Erben. §5 Ich enterbe hierdurch auf den gesetzlichen Pflichttheil demjenigen meiner eingesetzten Erben, der es sich je beigehen lassen könnte mit dieser meiner letztwilligen Verfü- gung unzufrieden zu sein, oder wohl gar einen Proceß dagegen zu erheben. §6 Dieser mein letzter Wille soll aufrecht und bei Kräften erhalten werden, sei es als Testament, Codicill (1), oder wie es sonst möglich ist. §7 Ich habe diesen meinen letzten Willen von vertrauter Hand schreiben lassen, noch- mals nachgelesen, richtig befunden, will denselben eigenhändig unterschreiben und beim Königlichen Amtsgericht Northeim verwahrlich niederlegen. Northeim, den 4. Juli 1877 Joseph Wehrmann aus Denkershausen (1) Codicill: Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbeinsetzung, sondern bloß andere Verfügungen enthält. Quelle: ![]() |


