Die Fundstücke zum Jahr 1696 waren erfreulich!

Aber dann fanden wir noch ältere Exemplare. Jetzt aus den Jahren 1653,1663 und 1688

In diesen Aufzeichnungen geht es um das Thema Hute und Weide und das hat Denkershausen weit über die nächsten 200 Jahre immer wieder beschäftigen müssen.

Streitig waren immer wieder die Durchtrift von Schweinen, Ziegen, Milchvieh ins benachbarte Mandelbecker Holz oder umgekehrt Richtung Wiebrechthausen. Gleiches galt für die herbstliche Schweinemast in besagten Wäldern wenn die Eicheln von den Bäumen fielen.

Aus der Klageakte lesen wir, es ging um Zeugen und deren Aussagen bei Gericht. Erkennbar wird aber auch, es wurden nicht immer bodenständige Personen bei den Herrschaften beschäftigt. Man zog auch weiter, um sich an anderen Arbeitsplätzen zu verdingen.

Lesen wir....


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Ich zu entß benanter, Anitzo bestalter Administrator
des Closters Amelunxborn, attestire, uf an-
suchen der Dorfschaft Denckerßhausen, hiemit,
das besagte Dorfschaft, bey meiner unwürdigen
neunjährigen Ambtsbedienung Zeit, zu Mastzeiten
in Ihrem Masthute, uf jenseit am Dünnenberge,
niemahls vom Ambte turbiret sein, besondern
dieselbe für sich allein betrieben: gestalt Ich
mit dem gewesenen Förstern Christof Bungenern,
so für Northeimb von den Schwedischen gestochen
worden, daß er gestorben, die grentze oben uf
dem Dünnenberge entlangk, begangen habe,
des in urkunt habe ich dieß attestum mit
eigenen Handen geschrieben, unterschrieben und
meinen Petschaft betruckt, actum Amelunxborn
am 16 ten Septembris anno 1653

               (Siegel) Henrich Fischer
                             Mpr
                     (Manupropria?)

 

(1)http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Amelungsborn
 



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    Actum Luethorst, am 17. Septembris Ao 1653

Hermann Ippensen ietziger Zeit Schweinemeister zu
Luethorst,ist uf erfodern der Dorfschaft Denckershausen
alhier uf gewohnlicher Amtstuben for gefodert erschienen
undt befragt worden, was er von der Mast Betreibung
ihres Holtzes am Duenenberge wüßte, solches auszu-
sagen undt zu kennen also daß ers künftig mit
ein körperlichen eide ufn nohtfahle bekräftigen
könte, saget darauf, daß er zwölftehalb iahr zum
Brunsteine Schweinemeister wehre gewesen undt
als die Denckershäuser damals keine Schweine, aber
etwas mast gehabt, hatte der Ambtman Borchardt Engel-
brecht sie gebetten, ihm zu vergönnen darinne zu
hueten, welches sie ihme, weil in den Kriegeswesen
sie es nicht zu nütze machen können, mit gutem
willen nachgegeben, jedoch mit vorbehalt ihrer Hude
gerechtigkeit, an selbigen Orte, welche dan auch der
Ambtman ihnen niemals streitig gemacht, (oder in consequentum gezogen) nachge-
hendts bey des ietzigen (Hochwohlgeboren) Drostens Zeiten, hatte er
andert halben iahr für einen Schweinemeister gedienet,
da hatte er durch dies Holtz questionis iedoch ohne
Verwilligung oder Begrüsung, der Denckersheusischen,
die Drift in das Wibbertsheusischen Holtze dadurch ge-
nommen, Es wehre aber wi(e)der der leute willen
geschehen, undt hatten selbige allemahl dagegen ge-
kürret undt gemurret, es wehre aber das mahl
in diesen Holtze keine Mast gewesen, ein mehrers könte
er davon nicht sagen, wolte solches ufn nohtfahl
mit der warheit bezeugen.          Actum ut supra


                      Daniel Finckenberg mpr

                       p.t. Ambtman daselbst
                         in fidem subscripsit
                                                  mpr

Das damalige Lüthorst stand in enger Verbindung zum Kloster Amelungsborn. http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCthorst
 

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Schein ausm Ambt
Luethorst die
Hude und mastunge
ihrer Holtzunge am
Dünnenberge betref.

De. ao. 1653
 


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Hans Wallhausen nunmehr bey
80 Jahre berichtet vermöge geleisteten
eydes, daß das Wybbrechtsheusische
Vieh als Kühe, Schweine, Schafe undt Ziegen
für langen Jahren die trift durchs Dörff
Denckershausen undt das Denckersheusische
Holtz ins Stiftsholtz Höltzung gehabt,
wie aber im Denckersheusischen Holtze mast
gewesen, hatte Zeuge niemals darin Wyb-
brechtsheusisch Vieh gesehen, daß auch die alten
darüber niemals clage geführet,       die
Denckersheusischen hatten damals das Stifts
Holtz durch undt durch gehuetet, Zeuge
wehre dieses dahehro wißendt, daß er in
seiner Jugendt dero endes umbgangen,
undt die denckersheusischen Schweine drey
Jahr lang gehuetet.                   Daß
nun obged. Hans Wallhusen dieses alles
für unß Bürgermeister undt Rath hieselbst
richtig ausgesagt, bezeugen wir mit
unserm vorgetruckten Stadtsecret,  Ge-
schehen Northeimb d. 10 ten Januarij  Ao  1663




                        (Siegel)


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Attestatum
wegen der Mast im
Denckershäusischen Holtze
wegen des Closter Viehes
De  ad:   1663
 
 


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Hiesiger Ambtß Schwein Meister Andreaß
Hacke, hat uf beschehene Verwarnung
des Mein aydes aydtlich deponirt
das Er ungefehr vor 20 Jahr bey
Wilhelm Thetner, so dahmahls das Kloster
Wippringshausen gepachtet gehabt
vor eine Schwein Meister gedienet, und
wann in dem Stift Holze Mast gewesen
habe er mit seine Schweine durch
Denckershausen, undt ferner durch
deren Holz nurt die trift nehmen
müßen, undt daselbsten niemalß
hueten dürfen, undt were daß
Kloster sich weiterer Huede anzu-
maßen nicht befugt, noch zu dero
Zeit berechtiget gewesen.
Welche Außage ich (endßbemeldeter?)
ieziger Ambtman zur Staufenburg
hiemit beglaubt bescheinigen wolle.

Staufenburg den 16. Jan 1663

    (Siegel) Stephan Heinze Mpr
 
 

 


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Zu wißen sey hiemit Jedermänniglichen, Alß
die hohe und unumbgängliche Noth zur Verhütung
weitern Schadens erforders gehabt, daß einige Fisch-
behaltere (behufs?) des Denckershäußischen Teiches
ausgebracht und verfertiget wurden, und sich dan
dehro(behufs?) kein beßer, auch in der Nähe belegener
aptirlicher Orth, alß in Tile Wallhaußens Erbgarten,
allwo ein schöner und continuirlicher (Princk?) be-
findlich, sich präsentiret,
dahero von mir zuentgeseztem jeziger Ambtman
alhir vier Behältere in gedachten Wallhaußens Erb-
gartten mit deßen, seiner Frawen, Kinder, und Erben
consens, guthem wißen und willen, auf meine ohn-
mittelbahre schwere Unkosten verfertiget, und mit
einem Zaune umbgeben worden.       (Derentwe?)
gen seyn gedachtem Wallhaußen drittehalb Mor-
gen Landes beym Denckersheusischen Teiche belegen
dehrogestaldt Erbe und eigenthümblich eingeräumbt,
daß Er dießelbe frey und ohngehindert an statt
des abgetretenen (M?)artenplazes gebrauchen, dabey
auch wieder Jedermänniglichen Ambtswegen kräfftig
manuteniret und ge(??)huzet, Ich der Ambtman aber
oder meine Erben allsolcher Behälter; so guth wir
können, auch in Verlegung einer (Becke?) und Oehlmühlen,
nach der beym Ambtte deßfals abstattenden recogni-
tion, biß zu völliger und (pahren?) erlegung der be-




aptierlich: angepaßt
Quelle: Duden, Fremdwörterlexikon

seiner Frawen: seiner Frau
 
 

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weißlich angewandten unkosten /: nach dehren refusion
die dan dem Ambtte billig zuständige und hinwieder
abgetreten werden :/ nach belieben zu bedienen Vollen-
Kommene macht und gewalt, ohne mein Tile Wall-
haußens meiner Erben und Erbnehmen Behinderung
oder (eintragungen?) haben sollen und wollen, deßfals
Ich Tile Wallhaußen dan allen und Jeden beneficus
tam in genere quam in specie so mir hierunter zu
statten kommen könten oder müßten, für mich alle
meine Erben und Erbnehmen gänzlich und zur ewigen
Tagen, krafft dieß, renuntiier,      zur mehrer
Uhrkundt und Bekräfftigung auch steter fester
Haltung seyn dießer Contracte zwey gleichs
lauts verfertigt, von beyden Theilen, nebst einem
Notario, und etzlichen Zeugen unterschrieben, und
versiegelt, auch Jedem einer davon zugestellet
worden,   so geschehen Brunstein den 10. Juny
       Anno 1665


(Siegel)                (Siegel)

Christian Friederich (Lappan?)    Hanß Dieterich Lappan?)
   Ambttman daselbst               (Com?)schreiber daselbst

                Wulbrandt (Bronner?)
                   Kloster Förster

            (Siegel)


Johannes Hagedorn Imspeziali Authoritate Notarius pub-
licus regiusitus et rogatus in fidem praemissorum
Loco attestati hac meae manus propria subscriptione
et etiam sigillo consucto mea attestor(go?)
 
 

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Zu wißen, daß untengesetzten dato
die Gemeinde zu Denckershausen von
Meister Erich Gärtlern Nachrichtern
daselbst Zwantzig Reichsthaler zu ab-
führunge des Dorf Taxes undt anderer
onerum erborget, undt dagegen zu deßen
Versicherung daß also genante Heer-
bleek fünfzehen Ruthen breit undt
ohngefehr Eilf Ruthen lang von den
Zaune an biß an den Denkersheusi-
schen Teich, an stat der Zinse nach be-
lieben zu nützen und zu gebrauchen
versetzet haben.        Jedoch deroge-
staldt, daß ged. Hypotec alle Jahr
auf Michaelis wieder los fallen undt
debitores uf die sine inde ergange-
ne Loesekündigunge, so das beyden
theilen frey stehen soll, undt dan
gegen Erlegung obged. Summe der
Zwantzig Rthlr. absque ulla liquidatio-
ne, welchem beneficio debitores
den expresse hiedurch renuncijret
wieder an sich zu nehmen Macht
haben, Creditor aber oftged. Unter-
pfandt ehender fahren zu lassen
nicht schüldig oder gehalten sein
soll.             Zu Uhrkunde deßen
ist auf beyder theile ansuchen
dieser Ambts Schein unter meiner
deß Jetzigen Ambtmans eigenhän-

onerum:  Lasten, Schulden
Quelle: Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.frag-caesar.de
lateinwoerterbuch/onerum-uebersetzung.html
Langenscheidt Universal-Wörterbuch Latein
 
 


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diger Unterschrift darüber ausgefärti-
get, Geschehen Brunstein den 10 ten
  Marty Anno 1673

    (Siegel)  riedrich Ernst Hundertmark




diger Unterschrift darüber ausgefärti-
get, Geschehen Brunstein den 10 ten
  Marty Anno 1673

        (Siegel) Friedrich Ernst Hundertmark




Daß ich die benante 20 Thlr. wegen
versetzeter Wießen von der
Gemeinde alhie zu Denckershaußen
Richtig wieder empfangen habe
bescheinigt dießes Denckers-
haußen den 27. Marty ad. 1688

                       


           Hanß Henrich Gürtler
 
 

 Der letztgenannte Hanß Henrich Gürtler findet sich mit einer weiteren Erwähnung allerdings mit Namen "Görtler". Beide dürften aber identisch sein. >unter