Denkershausen soll eine eigene Schule erhalten - 1750

Das Königl. Consistorii hat sich bereit erklärt für den Ort eine eigene Schule auf den Weg zu bringen, nachdem sich mehr und mehr die mangelhafte Kleidung der in Lagershausen und Holtensen beschulten Kinder gezeigt hat.

So müßten sie ohne entsprechende Kleidung und Schuhe zum Schulbesuch kommen. Der Vorwurf an die Eltern, sie würden sich an ihren Kindern versündigen traf gewiss zu, zeigt aber auch die wohl ärmlichen Verhältnisse seiner Einwohner auf.

 

Aber es gab auch Gegenargumente oder Widerstände.

Die Schulordnung wurde reformiert und so kam die Schule im Jahre 1750 erstmalig nach Denkershausen. Die Lasten hatten die Bürger zu schultern. Dem Schulmeister war eine Wohnung, ein Garten, Naturalien und Brennholz zu bewilligen. Und den notwendigen Lebensunterhalt, in barer Münze angemessen, natürlich auch.

 

 

Copia

 

(Stempel)    (Stempel)

       
Actum Brunstein

d 29 ten  Dec. 1750.

Königl. Consistorii unterm
?? dieses hocherlaßenen und
uns zugekommenen Befehl,
die, bey jetziger Schul Vacanz
zu Holtensen, in dem da-
selbst mit eingepfarreten
Dorfe Denckershausen
emanirter Landes Ver-
ordnung, neu anzulegen-
de Schule zu bestellenden
Schuelmstr. betreffend,
zu gehorsamer Folge ist
die gantze Gemeinde
               


-emanieren: ausströmen
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Denckershausen auf heute
vor uns gefordert und
nach dem dieselben, bis auf
4 welche eben nicht ein
heimisch und 2 en  Witfrauen
insgesamt erschienen, Mann
vor Mann jedem separa-
tem auf das deutlichste
den bißherigen Verderb
und Schaden Ihrer Kinder
zu gemühte geführet, und
zwar daher daß dieselben
in Holtensen, wegen Viel-
heit der daselbst in der
Schule zusammen kom-
menden Kinder, wenig
oder gar nicht rechtlich


 

informiret werden kön-
ten zu Lagershausen aber
schlecht befunden würden
an Schue und Strümpfen
und andern Kleidung
auch ein großes zerreißen
der verlierenden Gesund-
heit bey schlechten Wetter
nicht mahl zugedencken.
Dieses aber alles zu eru-
tiren wäre, wann Sie
den zu Ihrer Kinder
Seelen Wohlfahrt ab-
seiten meiner des Sup-
rintenden gethanem und
von Königl. Consistorio

                                ap


 

approbirten Vorschlag ag-
greiren zu einen neu zu
bestellenden Schuelmeister
zu Denckershausen sich
willig bequemen, und
vor dessen Unterhalt
auch Wohnung und was
dazu gehöre besorgen wür-
den wie dann ein solches
außer der Wohnung auf
eine Zulage von 2/3 Metzen
Rocken zu der bereits an
die Holtenser Schuele zu
gegebenden künfftig aber
cedhirenden 1/3 Metze bloß
ankommen wird eine
Zulage, mit hoffentlich
                                  zu
               


-approbieren: genehmigen, zulassen
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-agreieren: genehmigen, für gut befinden
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-zedieren: eine Forderung an einen Dritten abtreten
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 rechtschreibung/zedieren

 


 


zu erhaltenden hohen Ra-
tification Königl. Consis-
torii dem neuen Schuel-
Meister in Consideration
deßen daß jeden Montag
eine Bethstunde von dem-
selben zu halten seyn wür-
de, verschaffet werden, um
nothdürfftig leben können.
Ob nun zwar vorgesetztes
jeden besonders vorgelee-
gen, so fande sich deren
Antwort jedoch in allen
dahin einstimmig daß
Ihnen die Zulage 2/3 Metz
Rocken, alß womit die
wenigsten Vorfahren und
das Brod Korn selbst in

                                Kauf


 

Kauffen müssen, zuscheren, und
ohnmöglich zuthun aber dem
zu befürchten hätten, daß Sie
zu thuender Zulage Ungeach-
tet die bis hieher an die Hol-
tenser Schule gegebene 1/3 Metz
Rocken demnach dahin ferner
gegeben, auch zu denen Schul-
gebäuden und deren Re-
paration, wann Sie schon selbst
ein Schuel Hauß baueten,
concurriren müßten, zu
diesen Kosten waren Ihre
Mittel nicht zureichend und
würden in übernehmung
deßen sich selbst und Ihren
Nachkommen eine große
last und unwieder bring

                              lich 


 

lichen Schaden aufbürden,
sonst ?funden? Sie gar
wohl daß die Absicht mit
einen neuen Schuel Mstr.
überaus löblich Sie wünsch-
ten auch denselben Sie
scheueten aber die Kosten.
Abseiten der Commission
wurde demnach zu Erhaltenden
Zweck erwiedert und sub
spe/rati denenselben versichert
daß wann Sie sich würden
finden, dem neuen Schuel
Meister nach Ihren Ver-
mögen eine Zulage thun
und ein Schuelhauß bauten,
wir uns Obligirten Königl.
Consistorium dahin zu
Vermögen, daß Sie des oneris

                                          dr-   


 

der zu bauen oder repariren-
den Schuel Gebäude zu
Holtensen auf deren dahin
bisher gegebenen 1/3 Metzen
Rocken führehin befreyed
und darüber eine hinläng-
liche Versicherung Ihnen
solte ertheilet werden, dem
Neuen Schuelmeister aus der
Capellen Rechnung eine Zu-
lage geschehen und das zu
bauende Schulhauß ex-
clusive der erforderlichen
Spann und Handdienste
auch kleinen und bewellte
zu 50 höchstens 60 (Morgen?)
von mir dem Amtmann
solte übernommen und
hiezu einige Klafter Holtz
                                nach


 

nach und nach aus dem Ge-
meinde Holtze verwilliget
werden.
Diesen Vorschlag vor besagte
Gemeinde anhörend erklären
bis auf Baat Heinstmann
und Joh. Andr. Rennenberg
welche der Meinung Er Heinst-
mann hätte müßen nach Hol-
tensen gehen, so könten die
andern dahin auch hingehen,
und Er Rennenberg welcher
noch nicht 2 Jahr in Denckers-
hausen gewohnet wolte es
beym alten laßen, die
übrigen gegenwärtige
nahmentl.

Friedr. Sander    Andreas Christ Wilhelm
Henr. Albrecht    Daniel Heitkamp
Philip Wehrmann    Durch seinen Schwie-

                                                          ger


 

Julius And. Famme vor Vatter Christian
Johan Jürgen Brinckmann  Bartram
Joh. Erich Hasper
Joh. Gottlob Senckler
Christoph Macke
Christian Meyer
Joh. Jürg. Reimer
And. Schatte Jun.
Georg Fried. Reichelt
Nicolaus Schaper
Henning Walhausen
    Vor sich und noce der gantzen
    Gemeinde: unter denen Ihnen
    bedeuteten Umständen, sonst
    aber nicht friedlich zu seyn
    daß ein SchuelMstr. in Ihren
    Dorfe neu bestellet werde,
    wolten auch dasjenige was
    nach einen zu machenden Über-
    schlag des dem Neuen Schuel

                                               Mstr.


 

Mstr. zu constituirenden
Salarii etwa zu der 1/3 Metze
Rocken noch erforderlich mit
baaren Gelde ersetzen
und dieses mit Genehmi-
gung des Amts Jahrlich
aus Ihren Holtze nehmen.
Dann auch auf vorhin ge-
setzte Condition den Schuel
Hauß-Bau nach möglichkeit
befördern helffen nicht
zweifelnd die Abwesende
wurden Ihrer Erklärung
beytreten
  Womit dann die auf-
habende Commission un-
ter gegebender Resolution
das Königl. Consistorio die-
ses Protocoll zu fernerer
Verfuegung gehorsamst

                               solle   


 

solle eingesanndt werden
geendiget worden.

    vt supra

C. H. Schilling        A  Volckmar

    in fidem copia

       ?  Bülow