1803 - Widersetzung einiger Bürger zur Einquartierung von Soldaten

Inmitten der Napoleonischen Kriege, die Truppenverbände wurden hin und her geschoben, kamen vermutlich zum wiederholten Male franz. Truppen nach Denkershausen um Quartier zu machen.
Die Kosten für die Soldatenunterbringung, Verpflegung und Fourage (Futter für die Tiere) blieb bei den Einwohnern hängen. D.h. ein Teil der Kriegslasten wurde auf die Bevölkerung abgewälzt.

Das wollten einige Brinksitzer (Kleinst-Landwirte) nicht länger hinnehmen und verwiesen auf eine Zusage aus einem Protokoll (liegt nicht vor) vom 12. März 1773. Damit machten sie offen Front beim Amt Brunstein. Das Verfahren wurde zunächst ausgesetzt. Es  dürfte am Ende aber keinen Erfolg gehabt haben, nach dem die angesprochenen Brinksitzereien erst nach 1773 gegründet worden wären.

Was sie damals als Begründung vorgebracht haben, kann hier nachgelesen werden.

 

Actum Brunstein am 9 ten
          Novber 1803

Die Brinksitzer zu Denkershausen
    Imploranten

            wider
die dortige Gemeinde Imploraten

wegen Concourrenz zu den Ein-
quartierungs Last.
 
                   Imploranten

namentlich:
Adam Rannenberg
Christoph Koch
Philipp Göttling und
Ernst Göttling

stellten in ihrem und der übrigen
Brinksizzer Namen vor: Sie wären
von jeher von aller Concurrenz zu

                                            den
 

den Einquartierungs-Lasten befreyt
gewesen, welches um so billiger sey,
da sie überall keine Vortheile und
Einkünfte aus der Gemeinde genös-
sen, weshalb sie sich in mehrem auf
das hiemit producirte Protokoll vom
12ten März 1773 bezögen. Gleichwol
wollten Imploraten ihnen anjetzt
französische Einquartierung aufbür-
den, hätten auch schon den Anfang
damit gemacht, und einigen unter ih-
nen auf 2 Tage einen Mann zu-
gelegt. Sie bäten daher, sie bey
ihrer bisherigen Freyheit zu schütz-
en und vor künftigen Beeinträchti-
gungen sicher zu stellen.

    Imploraten

der Schulze Ahlbrecht und Bauer-
meister Konrad Meyer: welchen das

                  producirte

 
producirte Protokoll vorgelesen wor-
den, excizirten: da die jetzige fran-
zösische Einquartierung eine das gan-
ze Land treffende außerordentliche
Last sey, so könnten Imploranten sich
derselben nicht ganz entziehen, gleich-
wie auch die Brinksizzer in den übri-
gen Dörfern des Amts keines-
weges davon befreyt wären. Sie
müßten vielmehr darauf bestehen,
daß Imploraten nach Verhältniß
ihres monatlichen Schatzes mit concur-
rirten, addendo: Philipp Göttling,
Ernst Göttling, und Wachtmeister
Weddig könnten sich ohnehin auf das pro-
ducirte Protokoll gar nicht einmal be-
rufen, weil ihre Brinksizzereyen
erst nach der Zeit erbaut worden.

    Imploranten

Das Ansinnen der Implaten sey der Bil-
 
            ligkeit

 
igkeit um so weniger gemäß, da Den-
kershausen nur anjetzt nur mit 16
Mann belegt sey, gleichwol aus 26 Rei-
hestellen bestehe, mithin noch keine
Nothwendigkeit vorhanden seyn kön-
ne, sie die Imploraten an diesem
onere Theil nehmen zu laßen.
Uebrigens sey unter sämmtlichen Brink-
sizzereyen in Ansehung des monat-
lichen – Schazzes von der Feuerstel-
le kein Unterschied: sondern einer
gebe so viel, als der andere.

  Imploraten könnten letztgedachten
Umstand nicht in Zweifel ziehen.

        Gerichtswegen

proponirte man, daß Imploranten
sich zu einem Verhältnißmäßigen
Beytrag an baaren Gelde verstehen
mögten, wogegen sie mit wirklicher Na-
tural-Einquartierung zu verschonen

            seyhn



proponieren: vorschlagen, beantragen
Quelle :http://www.duden.de/rechtschreibung/proponieren
seyhn würden: welche Uebereinkunft
auch bloß in Ansehung der jezzigen
französischen Occupation gelten für
die Zukunft hingegen gar nicht zur
Folge gezogen werden sollte.
               
Imploranten schienen nicht abge-
neigt auf diesen Vorschlag hinein-
zugehen.

Imploraten: Sie müßten zuvörderst
mit der Gemeinde Rücksprache neh-
men, bäten zu dem Ende um Ab-
schrift dieses Protokolls und einen
andern Termin zur Erklärung
Imploranten: Sie könnten sich die-
ses gefallen laßen bäten jedoch
Imploraten anzubefehlen, sie bis zu
ausgemachter Sache mit keiner Einquar-
tierung weiter zu belästigen.

        Bescheid

Gebetenermaaßen wird ander-
                          
                                weiter

 
Termin auf den 16 ten dieses anbe-
raumt, Imploraten aber hiemit an-
befohlen, denen Imploranten bis
auf andere Verfügung überall
keine Einquartierung zuzulegen.

        in fidem

        v. Berger