1857 - "Besoldung" einer Hebamme

Im Bericht über die Armenpflege - siehe 1854 - ist eine gewisse Grundversorgung für Denkershäuser Bürger ersichtlich. Wie war es aber um die Geburtshilfe bestellt?

Vermutlich ähnlich und so darf davon ausgegangen werden, dass hier eine Hebamme vor Ort war. Ob diese Person auch für Lagershausen zuständig war ist nicht bekannt. Wohl aber ab dem 1. Januar 1857 für Mandelbeck. Für 20 gute Groschen im Jahr sollte dieser Dienst vorgehalten werden.

Wahrlich keine fürstliche Entlohnung, aber soviel Kinder werden in Mandelbeck wohl auch nicht geboren worden sein. Aber immerhin, man dachte darüber nach und hat es auf den Weg gebracht.

DSCN4456   In Sachen die Belohnung der Hebammen, modo
   die Ausführung des Gesetzes vom 3. August
1856 betreffend, wird dem Bauermeister Bode zu
Denkershausen hierdurch eröffnet:
Wie in Veranlassung der von hier aus dieserhalb
mit dem Königlichen Stiftsamte Northeim zuge-
legten Verhandlung dasselbe die Erklärung abegegeben,
daß Königliche Kloster-Cammer vorerst, wiewohl je-
derzeit widerruflich, die klösterliche Besitzung Mandel-
beck wegen Unterhaltung und Belohnung der Hebamme
der Gemeinde Denkershausen anzuschließen, und zur
Besoldung der Hebamme einen jährlichen Beitrag von 12 gg
zu entrichten beschlossen;
und verfügt habe, daß dieser Beitrag vom Januar d. J. an,
und zwar zuerst im December 1857., dem jedesmaligen Bau-
ermeister und Rechnungsführer von der Stifts-Receptur
zu Northeim ausgezahlt werde.
   Nachdem nun diese Erklärung und resp. Uebereinkunft von
Seiten des Amtes genehmigt worden, so hat der Bauermeister
sich solches zur Nachricht dienen zu lassen, übrigens diesen
Beitrag betreffenden Ortes in der Gemeinde-Rechnung zu berech-
nen, und die Einnahme mittelst des gegenwärtigen zu belegen.
Northeim den 25. März 1857
Königlich Hannoversches Amt
Heyne
  

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                  An
          den Bauermeister
                Bode
                  zu
          Denkershausen
 
       Ins. am 2. April 1857
 
                Grosse