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1904 - Arbeitsabkommen für eine Hebamme
Das Thema Geburtshilfe ist bereits im Altertum eine nicht wegzudenkende Hilfe gewesen und gilt als einer der ältesten Frauenberufe mit entsprechender Anerkennung. So auch bei uns im Dorf. Das alles ging aber nicht ohne förmliche Verfahren und Veträge ab. Hier haben wir einen derartigen Vertrag und er zeigt die damaligen Denkweisen für "freie" Beschäftigte und deren Wertschätzung.
![]() DSCN8875 | Abschrift |
Abkommen. | |
unter dem die Anstellung der Bezirkshebamme | |
Ehefrau Auguste Sander aus Denkershausen für die | |
Gemeinden Denkershausen Lagershausen und Mandel- | |
beck erfolgt. | |
Die Ehefrau Auguste Sander zu Denkers- | |
hausen tritt an 1 Januar 1904 als Bezirkshe- | |
bamme in den Dienst der Gemeinden Denkershausen | |
Lagershausen und Mandelbeck und gelten für | |
das beiderseitige Verhältnis folgende Bestimmungen | |
§ 1 | |
Die Ehefrau Sander hat ihren Wohnsitz in | |
Denkershausen zu nehmen, und darf denselben | |
ohne Genehmigung der betreffenden Gemeinde- | |
behörden nicht verändern. | |
§ 2 | |
Dieselbe hat Anspruch auf taxmäßige Gebühren | |
§ 3 | |
Die g Sander ist verpflichtet den Instrumenten- | |
Apparat nebst Tasche und das Lehrbuch welche | |
ihr kostenfrei überwiesen werden, dauernd in | |
guten Zustande zu erhalten. Neubeschaffungen | |
von Inventarienstücken finden nur ausnahme- | |
weise, und auch dann nur statt, wenn der Verbrauch | |
der alten im natürlichen Verlauf der Benutzung | |
geschehen ist. | |
§ 4 | |
Die g Sander ist verpflichtet sich auf Verlangen | |
an den ihr zu bestimmenden Ort und zu der zu be- | |
stimmenden Zeit unter Vorlegung des Instrumenten- | |
Apparats, des vorgeschriebenen Lehrbuchs und der nach | |
den bestehenden oder noch zu erlassenen Vorschriften | |
über die von ihr gehobenen Geburten zu führenden | |
Tagebücher einer Nachprüfung vor den Kreisarzt | |
zu unterwerfen, für diese Reise erhält die Hebamme | |
kein Reise oder Tagegeld | |
§ 5 | |
Die g Sander erhält jährlich nach Ablauf | |
des Jahres ein Gehalt von 30 Mark welches alle | |
5 Jahre um fünf Mark steigt und höchstens 50 | |
Mark beträgt. | |
Dagegen übernimmt die Hebamme die | |
Verpflichtung, die Entbindung zahlungsunfähiger | |
Personen ihres Bezirks, sowie die erforderlichen | |
Pflege derselben, und der neugeborenen Kinder | |
unentgeldlich zu besorgen. | |
§ 6 | |
Die Anstellung erfolgt auf ein Jahr das | |
Dienstverhältniß verlängert sich jedoch stillschweigend | |
um je ein Jahr wenn nicht von einer Seite | |
bis zum 1 Januar des laufenden Dienstjahres eine | |
Kündigung stattgefunden hat. | |
§ 7 | |
Die Gemeindebehörden sind zur sofortigen Lö- | |
sung des Dienstverhältnisses befugt, wenn die g Sander | |
ohne triftigen Grund zur Nachprüfung nicht er- | |
scheint, den Instrumenten-Apparat und das Lehrbuch | |
nicht in guten Zustande erhält, die vorgeschriebenen | |
Tagebücher nicht führt oder zu begründenen Be- | |
schwerden Veranlassung gibt. Die g Sander geht | |
in diesem Falle das Gehalt des laufenden Jahres | |
verlustig. | |
So geschehen | |
Denkershausen den 18 Januar 1904 | |
Namens der Gemeinde Denkershausen | |
der Gemeindevorsteher | |
Armbrecht | |
(Stempel Gemeinde Denkershausen den 18.1.1904 | |
Denkershausen) die Hebamme | |
Frau Auguste Sander. | |
Lagershausen den 18 Januar 1904 | |
Namens der Gemeinde Lagershausen | |
der Gemeindevorsteher | |
(???) gez. Wicke | |
Mandelbeck den 18 Januar 1904 | |
Namens der Gutsgemeinde | |
der Gutsvorsteher | |
(???) gez. Koltermann | |


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